Hausordnung

Diese Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Bretterbude.

ALLGEMEIN

§ 1 Das Betreten sowie die Nutzung der Skatehalle erfolgt mit einem dafür geeigneten „Sportmittel“ und ist für alle Nutzer auf eigene Gefahr. Gegenseitige Rücksichtnahme sowie die Vermeidung von Unfällen wird von allen Nutzern vorausgesetzt.

§ 1.1 Die Bretterbude empfiehlt allen Rampen- Nutzern geeignete Schutzkleidung (Helm, etc.) zu tragen, verpflichtet sich jedoch NICHT, das Tragen dieser Schutzkleidung zu überprüfen.

§ 1.2 Die Bretterbude stellt KEIN Aufsichtspersonal für die Skatehalle zu Verfügung. Insbesondere bei minderjährigen Mitgliedern, Gästen oder Zuschauern wird eine Beaufsichtigung durch erziehungsberechtigte Personen empfohlen.

§ 1.3 Um in der Skatehalle die nötige Sicherheit zu gewährleisten, sind wir verpflichtet, ein allgemeines „Wachs-Verbot“ auszusprechen!

§ 1.4 Die Bretterbude haftet NICHT für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche Besuchern / Zuschauern / Dritten durch Vereinsmitglieder, Gäste oder sonstige Umstände widerfahren!

§ 1.5 Die Einrichtung der Skatehalle ist pfleglich zu behandeln. Die Beschädigung oder Zerstörung von Rampen und Einrichtungsgegenständen ist verboten. Die Nutzer der Halle haften für alle von ihnen verursachten Schäden, es sei denn, der jeweilige Nutzer weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft.

RAUCHEN, VERZEHR VON NAHRUNGSMITTELN

§ 2 Bis auf den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Bereich herrscht in der Skatehalle absolutes Rauchverbot.

§ 2.1 Der Verzehr jeglicher Art von Getränken oder Nahrungsmitteln ist in der Skatehalle verboten. Z u m V e r z e h r d i e n t l e d i g l i c h d e r Aufenthaltsbereich.

§ 2.2 Der Konsum jeglicher Rauschmittel ist in der gesamten Bretterbude, im Gebäude und auf dem dazugehörigen Gelände, strengstens unter sagt ! Zuwiderhandlungen führen unweigerlich zur Anzeige!

DIEBSTAHL, HAFTUNG, RASSISMUS

§ 3 Wer beim Diebstahl erwischt wird, erhält Hausverbot und muss mit einer strafrechtlichen Anzeige rechnen.

§ 3.1 Die Bretterbude haftet nicht für eure mitgebrachten oder hier gelagerten Wertsachen. Achtet bitte auf euer Eigentum!

§ 4 Die Bretterbude behält sich weiterhin vor, Pe r son e n , di e s i c h gege n übe r i h re n Mitmenschen rassistisch oder sexistisch verhalten, aus der Bretterbude vollständig auszuschließen. Freiheit endet, wo die Freiheit eins anderen beginnt.

SANITÄRANLAGEN

§ 5 Für die Benutzung der Sanitäranlagen setzt die Bretterbude voraus, dass ihr euch hier so wie bei euch zu Hause verhaltet. Sauberkeit ist oberstes Gebot! Die Bretterbude behält sich ebenso vor, bei Missachtung dieser Vorgabe Toilettendienste für die „Missetäter“ zu verteilen.

ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN

§ 6 Verhaltet euch auf dem gesamten Gelände der Brettbude herum so, als wären das hier eure Nachbarn, mit denen ihr euch gut stellen wollt. S t r e s s mi t d e n Na c h b a r n f ü h r t z u Einschränkungen der Bretterbude.

§ 6.1 Unerlaubte Graffiti, Tags sowie Vandalismus sind auf dem gesamten Gelände absolut untersagt. Müll und Abfall wird in dafür vorgesehenen Behältern entsorgt. Wer gegenteilig erwischt wird, darf die Reinigung zahlen, riskiert eine strafrechtliche Anzeige und erhält langfristig Hausverbot.


Dieser Ort ist für viele (vielleicht auch für sich) ein kleines Paradies, dessen Aufbau und Erhalt viel Zeit und Arbeit kostet. Leider läuft ein solches Projekt nicht ohne ein paar Regeln. Bitte akzeptier die Regeln, die wir aufgestellt haben, einfach, hab deinen Spass und begegne deinen Mitmenschen mit dem selben Respekt, mit dem sie dir begegnen sollen.

WER EINEN FUSS ÜBER DIE SCHWELLE DER BRETTERBUDE SETZT, ERKLÄRT SICH MIT UNSERER HAUSORDNUNG UND D E N D A R A U S E V E N T U E L L AUFTRETENDEN KONSEQUENZEN EINVERSTANDEN. EUER BRETTERBUDEN-TEAM

letzte Änderung: 12.06.2019